Adventskalender: Tag 16
Warnwimpel in Rot
Laut Straßenverkehrsordnung sind Sie verpflichtet überstehende Ladung bis 3 m mit unserem roten Warnwimpel zu kennzeichnen. Bitte beachten Sie zudem, dass die standardmäßig vorgeschriebene Beleuchtung nicht verdeckt wird.